Selbst wenn sich der Streit zu Lebzeiten des Hauptgesellschafters noch beherrschen lässt („Tito-Effekt“), tritt er im Krisenfall erfahrungsgemäß umso heftiger zu Tage. Diese Lebensweisheit wird in vielen Familienunternehmen jedoch nur selten beachtet. Anders jedoch z.B. bei den Banken. Längst lässt eine nicht geklärte Unternehmensnachfolge die Zukunft jedes Unternehmens für die finanzierenden Banken in einem äußerst riskanten Licht erscheinen. Die geregelte Unternehmensnachfolge stellt daher einen Erfolgsfaktor im Rating-Verfahren nach Basel II dar. Der Unternehmer offenbart Weitsicht und unternehmerische Qualifikation, wenn er sowohl für einen aktuellen Notfallplan Sorge trägt, als auch für eine rechtzeitige und planvolle Regelung seiner Nachfolge.

Die Unternehmensnachfolge stellt ganz besonders hohe Anforderungen an die Berater. So kollidieren unterschiedliche Rechtsgrundsätze aus dem Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht miteinander. Die testamentarischen Regelungen müssen daher regelmäßig auf die Regelungen in den Gesellschaftsverträgen abgestimmt werden. Der hierfür notwendige Aufwand an Zeit und sozialer Kompetenz des Beraters darf nicht unterschätzt werden, denn häufig gelingt eine solche Regelung nur, wenn die Mitgesellschafter überzeugt werden können, ihr zuzustimmen. Bestimmte Fallkonstellationen erfordern eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens. Hieran wiederum knüpfen sich mannigfache, u. a. steuerliche Aspekte, aber auch Fragen der Unternehmensfinanzierung. Die für Sie optimale Gestaltungsmöglichkeit zu finden, erfordert das präzise Eingehen auf Ihre individuellen Vorstellungen und die äußeren Rahmenbedingungen. Wir nehmen uns die hierfür erforderliche Zeit und begleiten Sie – und die ggf. von Ihnen eingeschalteten weiteren Berater – von der ersten Idee bis zur fertigen Regelung.