Zu denken ist zunächst an die Ansprüche eines Ehepartners während der Trennungsphase und im Anschluss an eine Scheidung. In diesen Bereich fallen des Weiteren selbstverständlich die Ansprüche der Kinder einer geschiedenen Ehe.
Ansprüche sind auch denkbar bei Kindern aus einer nicht geschiedenen Ehe sowie bei nichtehelichen Kinder. Ansprüche werden gestellt durch die Mutter, ggf. sogar durch den Vater eines nichtehelichen Kindes gegen den anderen Elternteil. Eltern u.U. auch Großeltern können ihre Kinder oder Enkel auf Unterhalt in Anspruch nehmen. Sogar nach dem Tod sind fortlaufende Unterhaltsansprüche gegen die Erben des Erblassers denkbar. Unterhaltsansprüche sind denkbar als laufende monatliche Unterhaltszahlung oder auch als Einmalbetrag in besonderen Einzelfällen. In all diesen Fällen ist angesichts einer immer umfang- und facettenreicher werdenden Rechtsprechung die Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Familienrecht geboten. Die erstmalige Festsetzung von Unterhaltsansprüchen fällt dabei in gleichem Maße in das Tätigkeitsprofil wie die Abänderung bestehender Unterhaltsvereinbarungen oder Unterhaltsurteile.
Im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Beratung kommt es in vielen Fällen auf das Einkommen der beteiligten Parteien an. Die Frage, welche Teile des Einkommens dabei Berücksichtigung finden, stellt bereits eine hochkomplexe Rechtsmaterie dar. Zwar besteht heutzutage die Möglichkeit, sich über die grundlegenden Fragen der Unterhaltsberechnung im Internet zu informieren (z.B. Düsseldorfer Tabelle). Dennoch zeigt die Praxis, dass ohne fachlichen Rat eine zutreffende Berechnung im Hinblick auf die Vielzahl der zu berücksichtigenden Aspekte nicht möglich ist. So stellt z.B. allein die Heranziehung der verschiedenen Leitlinien der etwa 20 Oberlandesgerichte der Bundesrepublik, die sich bis heute unterscheiden, eine für den Nichtfachmann nicht zu bewältigende Aufgabe dar.
Wir erarbeiten mit Ihnen die Voraussetzungen für die Berechnung des Unterhaltes, weisen auf Möglichkeiten, einen Unterhaltsanspruch geltend zu machen oder abzuwehren hin. Wo dies erforderlich ist, werden die Gestaltungsmöglichkeiten zur Anhebung oder Reduzierung des Unterhaltes dem Mandanten aufgezeigt und umgesetzt. In vielen Fällen kann eine frühzeitige Beratung helfen, Ansprüche zu sichern oder auch abzuwehren. Es ist daher immer zu raten, fachanwaltliche Hilfe bereits in Anspruch zu nehmen, bevor die Unterhaltssituation entsteht. Eine frühzeitige Beratung ermöglicht die Erreichung einer Planungssicherheit, die im Zweifel beiden Parteien eine Möglichkeit der gesicherten Existenz gibt, soweit dies unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse machbar ist. Durch frühzeitige Beratung werden die Risiken minimiert, die sich regelmäßig ergeben, wenn der anwaltliche Rat erst dann gesucht wird, wenn der Streit bereits eskaliert ist. Als professionell arbeitende Kanzlei zeigen wir den Mandanten dabei nicht nur auf, wie die tatsächlichen oder vermeintlichen Rechte durchgesetzt oder abgewehrt werden können. Eine der Hauptaufgaben stellt die Risikoanalyse selbst dar, da berechtigte Ansprüche des Gegners in die Planung mit einem ausreichenden Blick für die juristische Realität mit aufgenommen werden müssen.