Unser Tätigkeitsspektrum umfasst die Gestaltung von Arbeitsverträgen für medizinische und nichtmedizinische Mitarbeiter (insbesondere Chefarztverträge), von externen und internen Kooperationsvereinbarungen (unter anderem Teamarzt-Modelle) und die Beratung des Managements bei Aufbau und Gewährleistung einer gesetzeskonformen und zeitgemäßen Leitungs- und Organisationsstruktur. Im Bereich der Hochschulmedizin begleiten wir Berufungs- und Ausstattungsverhandlungen. Wir unterstützen die Leistungserbringer bei der Pflegesatzkalkulation und den Budget- und Pflegesatzverhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern, gegenüber den Zulassungs- und Aufsichtsbehörden sowie in Fragen der öffentlichen Förderung, der Aufnahme in Krankenhaus- und Pflegebedarfspläne und bei anderen Maßnahmen der staatlichen Regulierung des Gesundheitswesens. Unsere medizinrechtliche Praxis umfasst den Bereich der Beschaffung (Vergaberecht) und die Unterstützung innovativen Kooperationen beim Aufbau medizinischer Informationssysteme (z.B. Telearzt).

Für Krankenhäuser und Heime führen wir Verfahren vor Schiedsstellen und begleiten sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen. In bundesweiten Musterverfahren – zum Beispiel zur Altenpflegeausbildungsumlage oder zum Nutzungsentgelt wegen der Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen eines Krankenhauses auf beamtenrechtlicher und pflegesatzrechtlicher Grundlage – sind wir Prozessbevollmächtigte der Kläger bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Wir begleiten Berufsverbände forensisch in Fragen des Tarifrechts (z. B. Verbandsklagen zum Geltungsbereich des neuen TVöD). Zu gesetzlichen Zweifelsfragen, zur landesrechtlichen Umsetzung bundeseinheitlicher Rahmenvorgaben oder zu Reformvorhaben fertigen wir umfangreiche Rechtsgutachten.