Außerdem werden Sie die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes kennen lernen, wenn Sie dem Zahlungsgebot aus dem Steuerbescheid nicht fristgerecht nachgekommen. Sog. Vollziehungsaussetzunganträge an das Finanzgericht können hier helfen, allerdings nur, wenn sie richtig begründet sind. An der fehlenden sorgfältigen und juristischen Begründung scheitern aber die meisten Vollziehungsaussetzungsanträge, die von Nichtjuristen gestellt werden. Die gleiche Sprache wie der Finanzrichter spricht der Steuerfachanwalt.
Ist der Einspruch nicht erfolgreich, schließt sich das Verfahren vor dem Finanzgericht an. Auch wenn eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist in der Praxis doch festzustellen, dass das „Standing“ eines Mandanten in Begleitung eines forensisch erfahrenen Steuerfachanwaltes gegenüber einem mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern besetzten Senat eines Finanzgerichtes einfach größer ist.
An das finanzgerichtliche Verfahren schließt sich entweder die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof oder sogleich die Revision zum Bundesfinanzhof an. Antragsberechtigt ist die jeweils unterliegende Partei, das kann auch das Finanzamt sein. Beide Verfahren sind sehr formaljuristisch ausgestaltet. In vielen Fällen gehen solche Verfahren für den Steuerpflichtigen schon aus Gründen der nicht eingehaltenen Förmlichkeiten verloren. Häufig schließt sich dann ein Zivilrechtsstreit gegen den Vorberater wegen fehlerhafter Prozessführung an.
Nicht selten enden Steuerrechtsstreitigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieser lange Instanzenzug zeigt, wie wichtig es ist, sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens immer wieder neu Klarheit darüber zu verschaffen, ob sich das Verhältnis von Aufwand zu Erfolg – auch wenn die Prozesskosten regelmäßig von der Steuer absetzbar sind – noch lohnt. Unsere Mandanten erhalten von unseren Steuerfachanwälten immer eine Prozessprognose. Wir fertigen für Sie gerne auch Gutachten zu den Erfolgsaussichten von Steuerstreitverfahren, die von anderen Beratern eingeleitet wurden, falls Sie eine zweite Meinung einholen wollen oder eine Entscheidungsgrundlage für eine tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt benötigen.