Stets gehen ihm individuelle Fehler im Vorfeld voraus, die häufig allein aus Unkenntnis heraus begangen werden. So geraten in das Visier der Steuerfahndung Einzelpersonen, die sich in dem für Sie undurchsichtigen Steuerrecht nur schlicht verstrickt haben, die Vermögen im Ausland besitzen oder einfach nur bei Durchsuchungen in Banken durch größere Vermögenstransaktionen aufgefallen sind. Unternehmen, die wirtschaftliche Beziehungen in das Ausland unterhalten, sind per se gefährdet. Darüber hinaus gibt es klassische Risikobranchen wie Gaststättenbetriebe, Reinigungsunternehmen oder im Inland tätige Firmen, deren Geschäftsfeldsitz sich im steuerfreundlichen Ausland befindet. Aber auch der Internethandel, beliebt bei „start up`s“ und „Ich-AG`s“, bietet weitere Möglichkeiten, in unvermutete Steuerfallen zu geraten. Gleichwohl zeigt die Praxis, dass ungeachtet dieser erheblichen Risikolagen viele Unternehmen und Privatpersonen von den Möglichkeiten der Einschaltung eines Steuerfachanwaltes zu einem Zeitpunkt, zu dem regelmäßig durch einfache gestalterische Maßnahmen die steuerstrafrechtlichen Risiken minimiert werden können, keinen Gebrauch machen. Wir bieten unseren Mandanten diese, auf ihre individuellen Gefahrenpotenziale zugeschnittene Vorfeldberatung. In den Unternehmen trainieren wir die Mitarbeiter, vom Pförtner bis zum Vorstandsvorsitzenden, im richtigen Umgang mit der Steuerfahndung. Professionell geführte Unternehmen verfügen über von uns gestaltete, individuelle „Alarmpläne“.