Das Urheberrecht ist – und war – einer besonderen Dynamik unterworfen. Derzeit bewirken die fortschreitende Digitalisierung und die Bestrebungen zur internationalen Rechtsvereinheitlichung diese schnellen Entwicklungen. Erst in 2004 erfolgten wesentliche Änderungen des Urheberrechts. In Kürze wird der sogenannte „Zweite Korb“ folgen.
Wir prüfen die geistigen Schöpfungen unserer Mandanten auf ihre rechtliche Anerkennungs- und Verwertungsfähigkeit. Wir beraten bei der Vertragsgestaltung für die Nutzung und sichern die Urheberrechte unserer Mandanten – wenn nötig – in gerichtlichen Verfahren. Schließlich beraten wir beim erstellen und umsetzen von Verwertungskonzepten.