Dies liegt unter anderem daran, dass mit Wegfall der Zugabeverordnung und des Rabattgesetzes und schließlich mit der UWG-Reform neue Spielräume für Unternehmen bei dem Einsatz von Werbemitteln geschaffen wurde. Zudem bieten Vertrieb und Werbung über das Internet neue Chancen, aber auch Risiken. Bloße Nachlässigkeiten lassen genauso wie bewusste Wettbewerbsverstöße Konkurrenten erfolgreich abmahnen. Regelmäßig führt dies bei zu Recht in Anspruch genommenen Konkurrenten zu hohen Verfahrenskosten. Auch die schadensrechtlichen Folgen können verheerend sein. Um die erheblichen Risiken zu begrenzen ist in der Regel die wettbewerbsrechtliche Beratung auch bei einfacheren Werbemaßnahmen zu empfehlen. Dies übernehmen wir für Sie gerne. Selbstverständlich übernehmen wir im Konfliktfall auch die Prozessvertretung.