Anforderungen an eine Kündigung wegen Eigenbedarfs

Ein leider immer wieder anzutreffender Fehler bei der Kündigung von Wohnungsmietverträgen ist die nicht ordnungsgemäße Angabe der Kündigungsgründe, insbesondere beim Eigenbedarf.

Das Gesetz verlangt ein berechtigtes Interesse an der Kündigung einer Wohnung und nennt als ein Beispiel dafür den Eigenbedarf. Häufig kommt es sodann durch den Vermieter zu Fehlern bei der Begründung. Ohne Begründung ist die Kündigung unwirksam. Die Begründung „Eigenbedarf“ ist entgegen der aus dem Wortlaut zu ziehenden Schlussfolgerung nicht ausreichend, um eine formal wirksame Kündigung zu erklären. Es müssen die Hintergründe des Eigenbedarfes in ordnungsgemäßer Form und ausreichendem Umfang dargelegt und beschrieben werden. Hinzu kommen die weiteren Formalien, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Kündigung sind. Werden diese Formalien nicht eingehalten, ist eine erfoglreiche Kündigung schwer möglich.

Es ist daher leichtfertig vom Vermieter, wenn eine Kündigung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt wird.

Rechtsanwalt Joachim Hermes ist ein erfahrener Anwalt, der Sie als Vermieter von Wohnraum hierzu fachkundig berät. Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter 0228/604140 oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an joachim.hermes@huemmerich-legal.de