Wohnungsleerstand kann für den Vermieter ein teures Vergnügen werden

Lässt man als Vermieter eine Wohnung leer stehen, fehlen die Mieteinnahmen. Das ist eigentlich schon ärgerlich genug. Richtig teuer kann der Leerstand werden, wenn eine Wohnung mehr als drei Monate leer steht und die zuständige Behörde Kenntnis vom Leerstand erhält. Das Verwaltungsgericht München hat in einer Entscheidung vom 19.03.2021 die Rechtmäßigkeit von insgesamt vier Bescheiden festgestellt, mit denen aufeinanderfolgende Zwangsgelder in Höhe von 4.000 €, 8.000 €, 16.000 € und 32.000 € in einem Zeitraum von rund viereinhalb Monaten fällig gestellt wurden. Weitere 37.000 € waren schon wieder angedroht. Die Häufung der Beträge wurde nicht als unverhältnismäßig angesehen. Der Vermieter hatte nicht in ausreichendem Maße deutlich gemacht, warum die fragliche Wohnung für einen Zeitraum von rund 22 Monaten leer gestanden hatte. Zwar hatte er sich auf Corona, auf Asbestverseuchung, auf Absage von Handwerksbetrieben und auf finanzielle Engpässe berufen. Dies aber nur sehr unspezifiziert. Bereits vor Klageerhebung gegen den Bescheid über 32.000 € hatte er die ersten drei Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 28.000 € gezahlt. Im Streit war am Ende ein letzter Zwangsgeldbetrag von 32.000 € sowie eine weitere Zwangsgeldandrohung von 37.000 €. Damit hat der Leerstand den Vermieter zumindest 60.000 € gekostet.

Insoweit kann nur davor gewarnt werden, eine Wohnung leer stehen zu lassen, ohne dafür eine wirklich gute Begründung nebst Belegen zur Verfügung zu haben. Auch extrem hohe Zwangsgelder wären nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zulässig.