News

Kosten einer Geburtstagsfeier können steuerlich absetzbar sein

Das Finanzgericht Neustadt hat mit Urteil vom 10.12.2015 (6 K 1868/13) entschieden, dass die Kosten, die der Geschäftsführer einer GmbH zur Feier seines 60. Geburtstages aufgewandt hat, als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Die Abgrenzung zwischen Kosten der privaten Lebensführung, die steuerlich nicht absetzbar sind, zu betrieblichen Ausgaben ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerbürger. Das Finanzgericht Neustadt hat mit Urteil vom 10.12.2015 (6 K 1868/13) entschieden, dass die Kosten, die der Geschäftsführer einer GmbH zur Feier seines 60. Geburtstages aufgewandt hat, als Werbungskosten abzugsfähig sind. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das beklagte Finanzamt kann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof einlegen. Die Entscheidung ist in einer Reihe von Entscheidungen zu sehen, in denen Finanzgerichte einer allzu restriktiven Handhabung der Finanzverwaltung einen Riegel vorschieben. Im entschiedenen Fall hatte der Geschäftsführer die Feier in den Räumen seines Unternehmens und teilweise zur Arbeitszeit veranstaltet und ausschließlich Mitarbeiter der Firma eingeladen. Auch hielt sich der Kostenaufwand mit etwa 35 € pro Person – geladen waren 70 Personen – in überschaubaren Grenzen.

 

Rechtsanwalt Eberhard Rott, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht