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Missglückte Testamentsgestaltung

„Erbrecht kann jeder, zumindest ich“, so denken viele Menschen, mit fatalen Folgen, wie die Entscheidung des LG Coburg vom 20.01.2017 (11 O 392/15) zeigt.

Der Erblasser hatte mehrere Abkömmlinge, einer dieser Abkömmlinge bezog Sozialleistungen. Um diese nicht verwerten zu müssen, verfiel er auf die Idee, seinen Pflichtteilsanspruch an seinen Sohn (den Enkel des Erblassers) abzutreten und gerichtlich gegen seine Geschwister geltend machen zu lassen. Das LG Coburg erteilte diesem Ansinnen eine Abfuhr. Nach der Auffassung des Landgerichts verstieß die Abtretung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und war deshalb wegen Sittenwidrigkeit nichtig.

Das Fatale: Hätte der Erblasser sich beraten lassen und eine testamentarische Regelung mit Testamentsvollstreckung und dynamischer Beendigungsklausel gewählt, hätten die Beratungskosten mit Sicherheit unterhalb der Kosten des Rechtsstreits gelegen und das Familienvermögen hätte gesichert werden können. Nun freut sich der Sozialhilfeträger.

 

Rechtsanwalt Eberhard Rott

Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht

Veröffentlicht am 24.01.2017