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Vorsicht vor der Pfändung von Anteilen an einer Erbengemeinschaft!

Hat ein Miterbe Schulden kann dies bei einem Erbfall die gesamte Erbengemeinschaft belasten. So besteht die Möglichkeit, dass Gläubiger eines Miterben in dessen Anteil an einer Erbengemeinschaft vollstrecken. Eine solche Pfändung kann dann grundsätzlich alle Vermögenswerte des Nachlasses betreffen.

Urteil des FG Münster vom 16.09.2015

. So hat das FG Münster jüngst entscheiden, dass sogar eine Internet-Domain der Pfändung unterliegen kann (vgl. FG Münster, Urt. v. 16.09.2015, 7 K 781/14 AO). Im Falle des in der Praxis häufiger bestehenden Problems der Pfändung in einen Miterbenanteil an einer Nachlassimmobilie kann dies sogar zu einer Teilungsversteigerung führen, die in der Regel alle Mitglieder der Erbengemeinschaft wirtschaftlich benachteiligen wird. Um derartige Probleme für eine Erbengemeinschaft bestmöglich zu vermeiden, sollte bereits bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung über die Problematik der möglichen Verschuldung eines Miterben nachgedacht werden. Durch eine sachgerechte Gestaltung der letztwilligen Verfügung, etwa durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung, kann einer solchen Gefahr begegnet werden.

 

Rechtsanwalt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht

Veröffentlicht am 20.10.2015