Dies sollten Sie als – künftiger – Mandant von HÜMMERICH legal wissen, da es auch Kanzleien gibt, die nur Arbeitgeber oder nur Arbeitnehmer oder Betriebsräte vertreten. Wir tun dies bewusst nicht, da wir nicht aus politischen oder ideologischen Motiven heraus handeln, sondern als Experten im Arbeitsrecht für unseren jeweiligen Mandanten vollen Einsatz bringen. Die langjährige Erfahrung und der ständige Wechsel der Perspektive (mal Arbeitnehmer-, mal Arbeitgebersicht) schärfen die Sicht- und Denkweise in Bezug auf die unterschiedlichen Standpunkte und Interessen sowie auf die jeweiligen Stärken und Schwächen im konkreten Fall. Nur wer die Sichtweise der Gegenseite kennt, kann die eigenen Chancen und Risiken optimal einschätzen. Dies ist der Grund dafür, weswegen wir nicht auf eine bestimmte Rolle als „die Arbeitgebervertreter“ oder „die Arbeitnehmerkanzlei“ reduziert sind.

Unsere Mandanten:

Unsere arbeitsrechtlichen Mandanten stammen überwiegend aus dem Großraum Köln/Bonn, jedoch zu einem guten Teil auch aus dem gesamten Bundesgebiet und aufgrund eines Schwerpunktes im Internationalen Arbeitsrecht aus zahlreichen Staaten dieser Erde (sowohl Unternehmen wie auch Expatriates). Im Lauf der Zeit ist es selbstverständlich auch so, dass Gegner zu Mandanten werden können. Wenn ehemalige Gegenparteien uns mandatieren, sagen diese oft: „Sie haben die Sache viel besser gemacht als mein Anwalt damals.“ Über zufriedene Kunden freut sich jeder Dienstleister, da machen wir als Anwälte keine Ausnahme.

Anwälte sind allerdings zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen die Tatsache der Betreuung eines konkreten Mandanten nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung kommunizieren. Wir wollen daher an dieser Stelle nur einige wichtige Mandatsbereiche aus dem Bereich des Arbeitsrechts umschreiben:

Auf Arbeitgeberseite vertreten wir insbesondere folgende Branchen und Institutionen:

  • Öffentlich-rechtliche Banken aus der Region
  • Logistik-Konzern
  • Franchisenehmer der Systemgastronomie
  • Öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von Freiberuflern
  • Möbelhäuser
  • Speditionen
  • Maschinenbauer
  • Metall- und Kunststoff verarbeitende Unternehmen
  • Hoch- und Tiefbauunternehmen
  • Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft
  • Nahrungsmittel-Konzerne
  • verschiedene gemeinnützige Einrichtungen
  • außerdem zahlreiche Kleinunternehmer aus Bonn und Umgebung, darunter Handwerksunternehmen, Einzelhandelsgeschäfte, Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater und andere Anwälte.

Auf Arbeitnehmerseite:

  • GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften, Leitende Angestellte und sonstige Führungskräfte, Fachkräfte und sonstige Arbeitnehmer.
  • Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Mitarbeitervertretungen, Personalräte.