Das Arbeitsrecht ist neben dem Gesellschafts- und Steuerrecht der maßgebliche Gestaltungsfaktor für den Erfolg von Transaktionen und Restrukturierungen; in Deutschland haben dabei insbesondere die betriebliche Mitbestimmung und die individualrechtlichen Schutzbestimmungen Auswirkungen auf das Gelingen der unternehmerischen Maßnahme.

 Unser Team aus Spezialisten im Arbeits- und Wirtschaftsrecht berät Unternehmen jeder Größe zu allen arbeitsrechtlichen Aspekten von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen und Restrukturierungen. Dazu zählen die arbeitsrechtliche Begleitung und Prüfung von Betriebsübergängen und Betriebsänderungen, die Durchführung von arbeitsrechtlichen Due Diligence, Beratung zu tarifrechtlichen Aspekten von Transaktionen (Tarifwechsel, Tarifvereinheitlichung und Tarifablösung), betriebsverfassungsrechtliche Begleitung (Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Einigungsstellen), Beratung zur betrieblichen Alterversorgung, Gestaltung des arbeitsrechtlichen Teils von Unternehmenskauf- und Fusionsverträgen.

 Ferner umfasst das Beratungsspektrum der Kanzlei die arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen und Betriebsänderungen (Änderungen im Bestand der Arbeitnehmerschaft und der Arbeitsbedingungen), Verhandlungen mit Betriebsräten (Einigungsstelle), Gewerkschaften und Behörden, arbeitsrechtliche Beratung zu Post-M & A-Maßnahmen (Arbeits- und Dienstvertragsgestaltung), Sanierungsberatung vor der Insolvenz und arbeitsrechtliche Beratung in der Insolvenz.