ERBAUSEINANDERSETZUNG
Die Erbengemeinschaft ist eine Zufallsgemeinschaft, deren Mitglieder man sich im ungeplanten Erbfall nicht aussuchen kann.
Sie ist darüber hinaus nach dem Willen des Gesetzgebers auf Auseinandersetzung angelegt, also auf die Überführung des gemeinschaftlichen Eigentums in das Eigentum der einzelnen beteiligten Miterben. Ein Ziel der Nachlassgestaltung muss es daher sein, Erbengemeinschaften, bei denen ein besonderes Konfliktpotenzial besteht, von vornherein gar nicht erst entstehen zu lassen. In der Praxis sind hier die sog. Patchwork-Familienstrukturen, nichteheliche und adoptierte Kinder oder Lebensgefährten angesprochen.
Ist der Streit bereits ausgebrochen, sollten zunächst die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Auseinandersetzung sorgfältig ausgelotet werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der fortlaufenden Verwaltung des Nachlasses und der endgültigen Auseinandersetzung. Weil letztere in gerichtlichen Verfahren mit erheblichen Risiken behaftet ist, kommt es darauf an, mit Geschick auf eine einvernehmliche Regelung hinzuwirken, die letztlich in der Regel im Interesse Aller liegt.
Wir werden daher mit Ihnen zunächst die Möglichkeiten einer wirtschaftlich sinnvollen, steuerlich optimierten einvernehmlichen Erbauseinandersetzung erörtern. Sollte Ihnen jedoch der Streit aufgezwungen werden, werden sie Ihnen mit all ihrer Kompetenz und Erfahrung zur Seite stehen.