Schon manches Privatvermögen ist dabei vernichtet und manches Unternehmen zugrunde gerichtet worden. Dabei sollten diese Prozesse vermeidbar sein. Eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene und im Rahmen interprofessioneller Zusammenarbeit zwischen den Rechts-, Steuer- und Vermögensberatern, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines Mediators erfolgte Nachfolgeplanung (Estate Planning) hätte etwaige Probleme bereits im Vorfeld aufgedeckt und durch entsprechende rechtliche und wirtschaftliche Gestaltung vermieden. Leider ist es aber in der Praxis häufig so, dass sich selbst Menschen, die an ihrer Nachfolgegestaltung sehr interessiert sind, oftmals nur rudimentär oder gar formularmäßig beraten lassen. In kaum einem Unternehmen ist die Nachfolgeplanung Unternehmensziel oder gar mit einem eigenen Business-Plan unterlegt. Das Erbrecht gehört aber mit seinen vielfältigen Verknüpfungen zu anderen Rechts- und Sachgebieten zu den anspruchsvollsten und kompliziertesten Materien überhaupt.

Die erbrechtlich tätigen Rechtsanwälte von HÜMMERICH legal verfügen nicht nur über umfangreiche Erfahrungen bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen, sie kennen als erfahrene Prozessanwälte aus vielen hundert Prozessen auch den Streitfall. Sie wissen, zu welchen kuriosen Ergebnissen Gerichte bei der Auslegung von Testamenten gelangen können, und lassen diese Erfahrung wiederum Ihnen zugute kommen. Oder können Sie sich vorstellen, dass ein Erblasser in einem formgültig errichteten Testament seine Verwandten von der Erbfolge ausschließt, das letztendlich zur Entscheidung berufene Gericht aber gerade diese Verwandten zu Erben bestimmt?

Ist der Streit trotz aller Vorsorge nicht vermeidbar, aber wegen des noch ausbleibenden Erbes nicht finanzierbar (ein verlorener Rechtstreit über drei Instanzen mit einem Nachlasswert von 400.000,-€ kann schnell zu Verfahrenskosten in 6 stelliger Höhe führen), stellen die Fachanwälte des Erbrechtsteams auch Kontakt zu einem Prozessfinanzierer her, zu denen wir gute Beziehungen pflegen und mit denen wir bereits vielfach erfolgreich zum Wohle der Mandanten zusammengearbeitet haben. Nimmt dieser den Fall an, übernimmt er das Prozesskostenrisiko; wird aber am Ergebnis prozentual beteiligt. Die näheren Einzelheiten erläutern wir gerne.