Tatsächlich erfreut er sich nach wie vor großer Beliebtheit bei Ehegatten und wurde im Anwendungsbereich auf die eingetragenen Lebenspartner erweitert. Studien zufolge soll jedes zweite Testament in Deutschland ein gemeinschaftliches sein. Kritik erfährt das gemeinschaftliche Testament in bestimmten Konstellationen unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten, weil es zu zwei steuerlich getrennt zu behandelnden Erbfällen führt und überdies – wenn es mit einer Pflichtteilsstrafklausel versehen ist – die Erbschaftsteuerfreibeträge der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden „verschenkt“. In der Form des erbschaftsteuerlich optimierten gemeinschaftlichen Testaments, ggf. in Verbindung mit einer „hydraulischen“ Pflichtteilsstrafklausel, lassen sich diese Nachteile jedoch vermeiden. Voraussetzung ist allerdings eine individuelle, auf Ihre wirtschaftliche und familiäre Situation abgestimmte Regelung, die Sie in keinem Testament von der Stange finden werden.

Die HÜMMERICH legal Erbrechtsanwälte nehmen sich die notwendige Zeit, um mit Ihnen die optimale Gestaltung zu finden. Ihre langjährige Erfahrung sowie die umfangreiche Vortrags- und Veröffentlichungstätigkeit ermöglicht es ihnen, auch schwierige juristische Gedankengänge anschaulich zu erläutern. So werden sie schnell die Unterschiede zwischen der Einheitslösung (sogenanntes Berliner Testament) und der Vor- und Nacherbschaftslösung beim gemeinschaftlichen Testament erkennen. Sie werden Ihnen auch die Folgen einer möglichen Bindungswirkung erklären und immer im Blick haben, ob etwaig ein Auslandsbezug besteht und sich Besonderheiten ergeben, weil das anzuwendende ausländische Recht möglicherweise dem gemeinschaftlichen Testament die Wirksamkeit abspricht. Selbstverständlich gilt das auch für alle übrigen Probleme, die ein gemeinschaftliches Testament aufwerfen kann. Und wenn Sie Ihre Handlungsoptionen kennen, entscheiden Sie, welche Inhalte Ihres Testaments für Sie wichtig sind.