Berater
Prof. Dr. Reinhold Mauer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhold Mauer arbeitet seit 1995 im arbeitsrechtlichen Dezernat der Kanzlei HÜMMERICH. Zum gleichen Zeitpunkt erfolgte auch seine Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 1997 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Reinhold Mauer wurde 1967 geboren, er ist verheiratet und Vater eines Sohnes.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Mauer ist das Internationale Arbeitsrecht. Dieses Gebiet umfasst sowohl das internationale Steuerrecht bei Auslandseinsätzen, als auch das Sozialversicherungsrecht. Neben dem Arbeitsrecht berät er auch zum Datenschutzrecht. Er ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter.
Prof. Dr. Mauer ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen und zum internationalen Arbeitsrecht in Erscheinung getreten. Er ist unter anderem Herausgeber des Buches „Personaleinsatz im Ausland“ sowie Mitherausgeber des von Prof. Dr. Hümmerich begründeten Formularbuches Arbeitsrecht. Reinhold Mauer ist Lehrbeauftragter und seit Januar 2015 zudem Honorarprofessor an der Fachhochschule Dortmund. Darüber hinaus ist er als Fachreferent und Autor bundesweit bekannt (research-gate).
Rechtsanwalt Mauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Neben Deutsch spricht er verhandlungssicheres Englisch.
Außerdem spielt er Golf, nach eigenen Angaben mangels Zeit für Training mit einem „lausigen Handicap“.
Dr. Matthias Spirolke
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator
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Rechtsanwalt Dr. Matthias Spirolke arbeitet seit 1993 im Departement Arbeitsrecht der Kanzlei HÜMMERICH. Er wurde im Jahr 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Matthias Spirolke wurde 1967 in Bonn geboren. Nach seinem Studium in der damaligen Hauptstadt promovierte er bei Prof. Dr. Meinhard Heinze zum Thema des Betriebsüberganges bei Unternehmensumwandlungen.
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Dr. Spirolke liegen im Bereich des allgemeinen Arbeitsrechtes, im Kollektivarbeitsrecht und dem Recht der betrieblichen Altersversorgung. Er berät und führt Prozesse für mittelständische Unternehmen, öffentlich-rechtliche Anstalten – insbesondere im Bereich der Sparkassen –, Zuwendungsempfänger im öffentlich-rechtlichen Bereich und Wohlfahrtsverbände. Zudem hat Rechtsanwalt Spirolke Erfahrung im Bereich der Privatisierung von Betrieben der öffentlichen Hand mit Personalgestellungsmodellen und Arbeitnehmerüberlassung. Dabei berücksichtigt er auch die Altersversorgung des öffentlichen Dienstes. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts berät er Betriebsräte und Unternehmen, vor allem bei der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen.
Matthias Spirolke ist zugleich Mediator. In der heutigen Arbeitswelt erlangt die außergerichtliche Konfliktbewältigung einen zunehmend größeren Stellenwert. Betriebliche Konflikte nicht nur zwischen Unternehmer und Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter und Unternehmer sondern ebenso der Mitarbeiter untereinander beeinträchtigen die (Zusammen-)Arbeit, Produktivität und Erfolg, nicht zuletzt aber auch die Lebensqualität am Arbeitsplatz. Dabei gehört zur zeitgemäßen Unternehmenskultur eine Streitkultur mit dem Angebot der Konfliktbearbeitung durch professionelle Begleitung. Internen Unternehmensstellen wird häufig die Neutralität und Allparteilichkeit nicht in genügendem Maße abgenommen werden, um in verfahrenen Situationen eine nachhaltige Lösung mit den Betroffenen erarbeiten zu können. Auch im kollektivrechtlichen Umfeld zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten hat die Mediation ihren Platz. Rechtsanwalt Dr. Spirolke ist ebenso als Begleitanwalt in Güterichterverfahren und in Mediationen tätig.
Dr. Spirolke ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Centrale für Mediation. Rechtsanwalt Dr. Spirolke hat zahlreiche Bücher und Aufsätze auf dem Gebiet des Arbeitsrechts veröffentlicht.
Kunst und Sport, das sind die Themen, mit denen sich Matthias Spirolke in seiner Freizeit beschäftigt. Er liebt das Golfspielen und die Malerei.
Christian Mäßen
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
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Rechtsanwalt Christian Mäßen arbeitet seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1993 im Department Öffentliches Recht der Sozietät und ist dessen Leiter. Seit 1996 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Christian Mäßen wurde 1962 in Rhede/Westfalen geboren, er studierte in Bonn und Lausanne (Schweiz). Studienbegleitend arbeitete er bei der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Mäßen liegen im Öffentlichen Recht, vor allem im Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsverfassungsrecht, im Gesundheits– und im Vergaberecht sowie im Recht des Öffentlichen Dienstes.
Christian Mäßen ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Er ist Vorstandsmitglied der Michael-Zikic-Stiftung. Außerdem engagiert er sich ehrenamtlich als Erster Vorsitzender des Rhöndorfer TV 1912 e.V. (2. Basketball-Bundesliga).
Rechtsanwalt Mäßen hat viele Artikel zu verwaltungsrechtlichen Fragestellungen veröffentlicht, er hält regelmäßig einschlägige Vorträge.
Joachim Hermes
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsanwalt Joachim Hermes arbeitet seit 1989 im Dezernat für Wirtschafts- und Zivilrecht der Kanzlei HÜMMERICH. Bereits als Referendar war er für die Kanzlei tätig, seine Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte 1991. Seit 1998 ist Joachim Hermes Fachanwalt für Familienrecht und seit 2008 Fachanwalt für Erbrecht.
Rechtsanwalt Hermes wurde 1961 in Mönchengladbach geboren. Nach dem Abitur diente Joachim Hermes für zwei Jahre als Zeitsoldat, bevor er in Bonn Rechtswissenschaften studierte. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen volontierte er in der Rechtsabteilung und im Geschäftsbereich der Stadtsparkasse Düsseldorf. Nach Abschluss der juristischen Ausbildung im Jahr 1991 baute Joachim Hermes den Standort Halle der Kanzlei HÜMMERICH auf. Parallel dazu war er Prüfer bei der IHK zu Halle und Dessau.
Seit 1994 ist Rechtsanwalt Hermes in Bonn tätig. Er betreut den Bereich des Bürgerlichen Rechtes mit besonderen Schwerpunkten im Familienrecht, Erbrecht und im Miet- und Immobilienrecht.
Joachim Hermes ist Mitautor der Werke „Haftungsgefahren im Unternehmen“ sowie „Formularbuch des Fachanwaltes Erbrecht“. Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Bankkunden und Steuerberater hält er Vorträge zum Erb- und Familienrecht. Er ist für den Deutschen Steuerberaterverband als wissenschaftlicher Leiter und Referent der Fachberaterausbildung zum Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung tätig.
Rechtsanwalt Hermes gehört der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein an. Außerdem kümmert er sich neben seiner anwaltlichen Tätigkeit um den Ausbau und die Betreuung der Bibliothek der HÜMMERICH-Partnerschaft.
Am Wochenende schlägt das Herz von Joachim Hermes außer für seine Familie auch für den Bundesligafußball.
Dr. Christoph Schiemann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwalt Dr. Christoph Schiemann ist seit 1998 in der Kanzlei HÜMMERICH legal tätig. 1997 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Dr. Schiemann ist für den wirtschaftsrechtlichen Bereich der Kanzlei zuständig. Er betreut insbesondere die Bereiche Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Unternehmenskauf, Kartellrecht, Wettbewerbs– und Markenrecht.
Seine Tätigkeit in diesen Bereichen berührt nicht selten das Wirtschaftsstrafrecht und das Insolvenzrecht. Er berät vor diesem Hintergrund auch zu Compliance und Corporate Governance.
Herr Schiemann führt in zahlreichen, zum Teil Dauermandaten die Korrespondenz in Englisch und beherrscht auch die englischsprachige Vertragsgestaltung. Im Übrigen verfügt er über Grundkenntnisse in Französisch.
Christoph Schiemann, Jahrgang 1966, machte 1985 einen amerikanischen High-School-Abschluss und war 1988/89 in einem internationalen Stab eines NATO-Hauptquartieres tätig. Als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung studierte Herr Schiemann in Regensburg und Würzburg. Während des Studiums arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten. Im Rahmen seines Referendariates war er für vier Monate in einer Kanzlei in Florida beschäftigt. Rechtsanwalt Schiemann promovierte im Jahr 2003 bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Henrich (Universität Regensburg) mit einer rechtsvergleichenden Dissertation über den US-amerikanischen Trust.
Herr Schiemann war Gründungsmitglied des „Die Nachfolgeexperten e.V.“ und ist Mitglied des Internationaler Demokratiepreis Bonn e.V. Er war jüngst Präsident des Lions Club Bonn-Tomburg e.V. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender einer bilanzrechtlich großen Aktiengesellschaft.
Christoph Schiemann ist Vater von zwei Kindern und lebt mit seiner Familie in Bonn.
Thomas Regh
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator
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Rechtsanwalt Thomas Regh, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator, arbeitet seit 1998 im Departement Arbeitsrecht der Kanzlei HÜMMERICH. Zum gleichen Zeitpunkt folgte seine Zulassung als Rechtsanwalt.
Thomas Regh ist ausschließlich im Bereich des Arbeitsrechts und Dienstrechts von Organen juristischer Personen für Arbeitnehmer, die betrieblichen Interessenvertretungen, aber auch Arbeitgeber tätig.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit im individuellen Arbeitsrecht sind unter anderem die Beratung und Begleitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Verhandlung von Trennungsvereinbarungen und die Prozessführung in Kündigungsschutzverfahren. Thomas Regh vertritt Arbeitnehmer und Führungskräfte bundesweit. Seine fachliche Expertise belegt er durch verschiedene Fachbeiträge zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Abfindung. Mehrmals im Jahr ist er außerdem als Fachreferent im Rahmen des Fachlehrgangs Arbeitsrecht der Deutschen AnwaltAkademie zum Thema „Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag“ deutschlandweit tätig.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät und vertritt Thomas Regh vornehmlich Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in allen kollektivrechtlichen Fragen einschließlich von Einigungsstellenverfahren. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet hier die Vertretung bei der Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplänen sowie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Transaktions-, Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Thomas Regh ist mehrmals jährlich als Fachreferent im Rahmen der Betriebsrätefortbildung aktiv.
Ob eine kooperative oder eine konfrontative Verhandlungsführung oder Elemente von beidem zu dem gewünschten Ziel führen, lässt sich pauschal nicht sagen. Die fachliche Spezialisierung, die langjährige Erfahrung mit den unterschiedlichen Beteiligten im Rahmen arbeitsrechtlicher Streitfragen wie auch die Tätigkeit als Mediator ermöglichen Thomas Regh die Ausarbeitung passgenauer Strategien für den konkreten Fall des Mandanten.
Rechtsanwalt Regh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitautor des Standardwerkes „Beck´sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz“, das mittlerweile in der zweiten Auflage beim Beck-Verlag erschienen ist.
Musik beschäftigt Thomas Regh in seiner Freizeit: Entweder spielt er selber oder er genießt es, in ein Konzert zu gehen.
Dr. Bernadette Spreer
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mediatorin
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Rechtsanwältin Dr. Bernadette Spreer trat im Jahr 2003 in die Hümmerich Partnerschaft ein. Zur gleichen Zeit erfolgte ihre Zulassung als Rechtsanwältin. Rechtsanwältin Spreer ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie arbeitet im Department Arbeitsrecht.
Bernadette Spreer wurde 1975 in Siegen geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Bonn und an der Université de Lausanne. Ihr Referendariat schloss sie im Juli 2002 ab. Bei Professor Christian Rolfs (Universität Bielefeld) promovierte sie auf dem Gebiet des europäischen Arbeitsrechts zu den Unterrichtungs- und Anhörungsrechten von Arbeitnehmern in der Europäischen Gemeinschaft.
Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht, insbesondere im Individualarbeitsrecht. Besonderes Interesse gilt dabei dem Kündigungsschutzrecht und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im bestehenden Arbeitsverhältnis wie bei Abmahnung, Zeugnis, Mutterschutz, Elternzeit etc. sowie Fragen der Aufhebung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen.
Rechtsanwältin Dr. Spreer vertritt Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Durch den Wechsel der Perspektiven weiß sie, jeweils die Gegenseite einzuschätzen und unterschiedliches taktisches Vorgehen einzuordnen. Ihre Stärke liegt in einer konstruktiven Auseinandersetzung und der Suche nach kreativen Lösungen.
Rechtsanwältin Dr. Spreer ist zugleich Mediatorin und Wirtschaftsmediatorin. Neben außer- gerichtlicher und gerichtlicher Interessenvertretung als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht bietet Dr. Spreer Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung an.
Bernadette Spreer ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein, Mitglied der Centrale für Mediation und der Arbeitsgemeinschaft Mediation des Bonner Anwaltsvereins.
Hansjörg Tamoj
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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0228 / 60414 - 54
0228 / 60414 - 52
hansjoerg.tamoj@huemmerich-legal.de
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Rechtsanwalt Hansjörg Tamoj gehört der Kanzlei HUEMMERICH legal seit 2013 an und ist dort im Department Öffentliches Recht als Fachanwalt für Verwaltungsrecht (zugelassen seit 1996) sowie im Erb– und Steuerrechtsteam des Department Wirtschafts- und Zivilrecht als Fachanwalt für Erbrecht (zugelassen seit 2006) tätig.
Hansjörg Tamoj wurde 1962 in Düsseldorf geboren. Sein Studium und die Referendarzeit hat er in Bonn und Berlin absolviert. Dort ist er in Nebentätigkeit von Prof. Dr. Claus Finkelnburg an die anwaltliche Tätigkeit im Verwaltungsrecht herangeführt und im Jahre 1990 als Rechtsanwalt zugelassen worden.
Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet heute das Erbrecht.
Als Fachanwalt für Erbrecht berät Rechtsanwalt Tamoj seit vielen Jahren bei der Testamentsgestaltung (incl. der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen). Einen Schwerpunkt bildet dabei die private Vermögensplanung mit Blick auf die angestrebten Nachfolgeregelungen schon zu Lebzeiten; dies unter gesellschaftsrechtlichen, haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten.
Er berät und vertritt zudem Mandanten und der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen und begleitet sie im Rahmen der – oft schwierigen – Erbauseinandersetzung in Erbengemeinschaften. Zudem ist Rechtsanwalt Tamoj als Testamentsvollstrecker tätig.
Es gehört zum Selbstverständnis der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate in unserer Kanzlei, die erbrechtlichen Aufgabenstellungen nicht nur aus der Perspektive des Rechtsanwaltes zu betrachten, sondern auch die Fachexpertise beteiligter Dritte (Steuerberater, Unternehmensberater, Notare etc.) einzubinden. Wir streben daher immer die Zusammenarbeit mit den sonstigen Beratern des Mandanten an und suchen nach teamorientierten Lösungswegen.
Rechtsanwalt Tamoj bildet seit vielen Jahren als Dozent des deutschen Steuerberaterinstitutes, Steuerberater zu Fachberatern im Bereich des Erbrechtes aus und gestaltet deren Pflichtfortbildung mit. Er ist zudem Dozent der Frankfurt School of Finance & Management gGmbH in Frankfurt und dort mit der erbrechtlichen Fortbildung von Bankmitarbeitern betraut.
Rechtsanwalt Tamoj nimmt jährlich zu besonders aktuellen erbrechtlichen Fragestellungen als Autor diverser Fachveröffentlichungen (Aufsätze und Anmerkungen zu ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen) Stellung.
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Rechtsanwalt Tamoj im Bereich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes tätig.
Zu seinen Mandanten gehören Bauherren, Architekten und Vorhabenträger, die er bei der Entwicklung von Bauvorhaben berät und vertritt. Dabei kommen ihm nicht nur seine langjährigen Erfahrungen als Rechtsanwalt, sondern auch die Kenntnisse zugute, der er von 2015 bis Ende 2021 als Ratsmitglied, Vorsitzender des Planungsausschusses und baupolitischer Sprecher seiner Fraktion erworben hat.
Zu seinen privaten Leidenschaften gehört der Sport und hier insbesondere die Sportart Basketball. Er hat seit 1995 diverse Spitzenpositionen in der Basketball Bundesliga und dem deutschen Basketball Bund eingenommen und war maßgeblich an der Gründung der selbständigen Basketball Bundesliga Gesellschaft der 1. Basketball Bundesliga (der heutigen Easy Credit BBL GmbH) beteiligt.
Wiebke Jennifer Posmann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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WiebkeJennifer.Posmann@huemmerich-legal.de
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Rechtsanwältin Wiebke Jennifer Posmann ist seit 2011 zur Anwaltschaft zugelassen und seit April 2013 für die Kanzlei HÜMMERICH legal im Dezernat Arbeitsrecht tätig. Seit dem 25. Oktober 2016 ist sie zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Sie spezialisierte sich bereits früh auf Arbeitsrecht:
Neben Ihrem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Konstanz und Bonn absolvierte sie ein Begleitstudium „Management, Führung, Organisation“ und legte ihren Schwerpunkt hier auf den Bereich „Personal“.
Während ihres Rechtsreferendariats war sie unter anderem im arbeitsrechtlichen Dezernat einer internationalen Großkanzlei in Köln sowie in der Personalabteilung und im Fachbereich Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages in Berlin tätig. Hier veröffentlichte sie zwei Publikationen zur Leiharbeitsrichtlinie und zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente.
Von 2011 bis Mitte 2012 arbeitete Rechtsanwältin Posmann als Syndikusanwältin in der Personalabteilung eines weltweit vertretenen Unternehmens der Kunststoffindustrie mit Sitz in Bayern. Seit Mitte 2012 ist sie für ein Unternehmen des Konzerns Deutsche Post DHL mit Sitz in Bonn als Syndikusanwältin und HR Business Partner tätig. Rechtsanwältin Posmann spricht Deutsch, Englisch und Italienisch. Ihre Freizeit verbringt Rechtsanwältin Posmann mit Jogging, Segeln und Reisen und gelegentlich einer Runde Golf. Darüber hinaus gilt ihr Interesse der Kunst und Architektur.
Friederike Christine Osterfeld
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Friederike Osterfeld ist seit 2018 zur Anwaltschaft zugelassen. Anfang desselben Jahres stieß sie zu HÜMMERICH legal und verstärkt seitdem das Arbeitsrechtsteam der Kanzlei.
Anfang 2020 absolvierte sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht.
Bereits im universitären Schwerpunktbereichsstudium konzentrierte sich Frau Osterfeld auf das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts.
Zwischen dem Abschluss des ersten Staatsexamens und dem Beginn des Referendariats arbeitete sie als juristische Sachbearbeiterin im Bereich der Notfallvorsorge im Generalsekretariat einer Hilfsorganisation, wo sie sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen aus dem Bereich des Rettungsdienstes und des Umgangs mit Arzneimitteln in den einzelnen Diensten beschäftigte, aber auch arbeitsrechtliche Fragestellungen bearbeitete.
Ihr juristisches Referendariat absolvierte Frau Osterfeld im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, wobei sie sich ab der Wahlstation erneut auf das Arbeitsrecht konzentrierte.
In ihrer Freizeit ist sie sportlich aktiv, wobei es ihr insbesondere der Klettersport angetan hat und sie engagiert sich ehrenamtlich im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Frau Osterfeld ist Mitglied im Bonner Anwaltsverein.